Förderung von Einbruchschutz
Ihre Investition im Bereich Einbruchschutz sowie entsprechende Präventivmaßnahmen werden von staatlicher Seite durch verschiedene Förderprogramme unterstützt.
KfW-Fördergrogramm 159
Maßnahmen zum Einbruchschutz sind im Zuge des Förderprogramms "Altersgerecht umbauen" (159) förderungsfähig:
Was wird gefördert?
- einbruchhemmende Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren
- einbruchhemmende Garagentore und -zugänge
- Nachrüstsysteme für Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren, z. B. Türzusatzschlösser, Querriegelschlösser, Kastenriegelschlösser
- Nachrüstsysteme für Fenster und Fenstertüren, z. B. aufschraubbare Fensterstangenschlösser, abschließbare Fenstergriffe, Bandseitensicherungen, Pilzkopfverriegelung
- einbruchhemmende Gitter, Klapp- und Rollläden sowie Lichtschachtabdeckungen
Maßnahmen zum Einbruchschutz
Um den Einbruchschutz Ihrer Immobilie zu erhöhen, sind hier Einbruchschutzmaßnahmen, wie z. B. mechanische Sicherungen aufgeführt, die Ihr Zuhause sicher machen.
Wer wird gefördert?
Vorraussetzung für die Fördermöglichkeit ist, dass Sie eine Privatperson sind.
- Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses mit max. zwei Wohneinheiten sowie Wohnungseigentümer,
- Käufer eines sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer sanierten Wohnung,
- Privatpersonen einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) oder Mieter
TIPP: Der Einbau einbruchhemmender (barrierearmer) Fenster, Balkon- und Terrassentüren wird nach wie vor von der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) des BAFA "Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (BAFA)" gefördert.
Statt eines Zuschusses können Sie einen zinsgünstigen Kredit beantragen. Dafür können Sie das KfW-Programm "159 Altersgerecht Umbauen – Kredit" nutzen, welches barrierereduzierende Maßnahmen und Einbruchsicherheit fördert.
Alle Angaben ohne Gewähr.